Angelordnung
1913 gegründet, zählt der ACW zu den ältesten Angelvereinen in Hessen. Die Firmierung als „Club" verweist deutlich auf den exklusiven Charakter unserer Vereinigung. Dieser mehr als 100 Jahre alten Tradition fühlen wir uns nach wie vor verpflichtet und bitten jedes Mitglied sich stets vorbildlich und als Botschafter unserer Traditionen zu verhalten.
Verhaltensregeln am Gewässer
- Als ACW-Mitglied verpflichten wir uns zur respektvollen und waidgerechten Ausübung des Fischfangs sowie zu Gemeinschaftsgeist und kameradschaftlicher Rücksichtnahme.
- Gefangene Fische dürfen nicht vermarktet oder in den Verkehr gebracht werden. Sie dürfen nur zum Eigenverbrauch entnommen werden.
- Am Gewässer sind mitzuführen:
- Gültiger Jahresfischereischein
- Gültige ACW Erlaubniskarte
- Wochenfangliste (keine Kopie)
- Unterfangkescher
- Abhakmatte
- Maßband
- Hakenlöser
- Messer
- Maße und Schonzeiten gemäß Hessischem Fischereigesetz und ACW-Sonderregelungen sind zu beachten. Falls bei untermaßigen Fischen der Haken zu tief geschluckt wurde, muss die Schnur am Fischmaul durchgeschnitten und der Fisch sofort schonend zurückgesetzt werden.
- Zur Kontrolle befugt sind: Polizeibeamte, Fischereiaufseher, alle Vorstandsmitglieder sowie bei Verdacht oder Zweifel alle ACW-Mitglieder.
- Das Befahren von Wiesen, Feldern und gesperrten Wegen, Lagerfeuer sowie Grillen an den Gewässern ist untersagt.
- Grüne Angelzelte ohne festen Zeltboden mit max. 3 m Bogenmaß sind erlaubt.
- Die Mitglieder sollen durch ihr Verhalten an den Gewässern aktiven Umwelt- und Naturschutz leisten. Uferbereiche und Stege sind sauber zu halten, keine Abfälle hinterlassen. Festgestellte Verstöße sind sofort dem Vorstand zu melden.
- Bei festgestelltem Fischsterben ist gemäß Alarmplan zu verfahren.
- Sonstige Bestimmungen werden durch das Hessische Fischereigesetz geregelt.