Entnahme-Fanglimit
Wöchentliche und jährliche Höchstmengen pro Angler
| Fischart | pro Woche | pro Jahr |
|---|---|---|
| Hecht, Zander, Barsch (zusammen max.) | 2 Stk. | 8 Stk. |
| Karpfen (max. 4 Stk./Monat) | 2 Stk. | 15 Stk. |
| Schleien | 4 Stk. | 20 Stk. |
| Weißfische | 15 Stk. | — |
| Salmoniden (Forelle, Äsche, Saibling) | 5 Stk. | — |
| Wels | — | 3 Stk. |
Allgemeine Angelregeln
- An den Gewässern ist das Angeln nur vom Ufer und den Stegen erlaubt.
- Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr müssen eine schriftliche Bevollmächtigung der erziehenden Elternteile dem Vorstand vorlegen.
- Das Verwenden von Drillingen ist nur mit Raubfisch-Kunstködern erlaubt.
- Beim Fischen mit dem toten Köderfisch ist nur ein Einzelhaken zulässig.
🚫 Entnahmeverbote
- Die Entnahme von Koi-Karpfen in allen Weihern ist untersagt.
- Die Entnahme von Albinowelsen im Großen Weiher ist untersagt.
- Die Entnahme von Äschen in Bracht, Reichenbach und Sotzbach bleibt untersagt.